Steuervorteile
Bei vermieteten Baudenkmalen:
Von den Herstellungskosten für Baumaßnahmen, welche mitunter bis zu 80 Prozent des Kaufpreises betragen können, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, können im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jährlich bis zu 9 Prozent - danach vier Jahre lang jährlich bis zu 7 Prozent abgeschrieben werden, §7 EStG. Der Altbauanteil wird bei Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt wurden mit 2,5 Prozent über 40 Jahre linear abgeschrieben, §7, Abs. 4 EStG.
Der Sonderausgabenabzug für Baumaßnahmen an selbst genutzten Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten beträgt jährlich bis zu 9 Prozent über zehn Jahre, §10 f EStG. Voraussetzung ist in beiden Fällen die Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde, dass es sich um für die Nutzung notwendige oder denkmalpflegerisch erforderliche Arbeiten handelt und diese nach den Vorgaben der Denkmalbehörde durchgeführt wurden.
Daher sind Denkmalschutzobjekte entsprechend besonders begehrt. Denkmäler sind die letzte Bastion für Interessenten, die Steuern sparen wollen.